Haushaltsauflösung im Todesfall – Schritt für Schritt

Eine Wohnungsauflösung nach einem Todesfall ist für die meisten Erben Neuland. Gleichzeitig läuft die Zeit: Mietvertrag, Übergabetermin und laufende Kosten dulden keinen Aufschub. AltRaus begleitet Erbengemeinschaften durch jeden Schritt der Nachlassräumung – von der ersten Besichtigung bis zur besenreinen Übergabe an den Vermieter.

Schritt 1: Bestandsaufnahme des Nachlasses

Bevor die Haushaltsauflösung beginnt, braucht die Erbengemeinschaft einen Überblick. Welche Gegenstände sollen behalten werden? Was lässt sich verwerten? Was muss entsorgt werden? Ein Inventar des Hausrats hilft dabei und ist gleichzeitig Grundlage für die Aufteilung der Erbmasse unter den Miterben. AltRaus unterstützt bei der Einschätzung verwertbarer Möbel, Elektrogeräte, Werkzeug, Antiquitäten und Sammlerstücke direkt bei der Besichtigung.

Schritt 2: Offene Fragen klären

Vor der Entrümpelung sollte die Erbengemeinschaft folgendes abgestimmt haben: Läuft der Mietvertrag des Erblassers noch und bis wann? Übernimmt ein Miterbe die Wohnung oder das Haus? Gibt es weitere Bewohner? Müssen laufende Verträge wie Telefon, Strom oder Kabel gekündigt werden? Wurden Haustiere im Testament berücksichtigt? Sind Schulden des Erblassers bekannt?

Schritt 3: Haushaltsauflösung beauftragen

Sind sich alle Miterben einig, kann AltRaus mit der Nachlassräumung beginnen. Sind noch nicht alle Entscheidungen gefallen, starten wir mit den unstrittigen Bereichen: Keller, Dachboden, Garage und Abstellräume. Die Wohnräume folgen später. So entsteht kein Druck und die Erbengemeinschaft behält die Kontrolle über den Ablauf der Haushaltsauflösung im Todesfall.

Schritt 4: Räumung und Entsorgung

AltRaus übernimmt Demontage, Abtransport und sortenreine Entsorgung. Persönliche Gegenstände, Dokumente, Urkunden, Fotoalben, Sparbücher und Wertsachen legen wir in eine Kiste und übergeben sie den Erben – auch wenn kein Miterbe am Räumungstag vor Ort ist. Elektrogeräte werden nach ElektroG entsorgt, Sonderabfall geht zum zugelassenen Entsorger.

Schritt 5: Besenreine Übergabe

Am Ende der Haushaltsauflösung sind alle beauftragten Räume leer, der Boden ist gekehrt, Dübel und Aufkleber sind entfernt. Die Wohnung oder das Haus lässt sich in diesem Zustand an den Vermieter übergeben, verkaufen oder neu vermieten. Die Kosten der Nachlassräumung gehen zulasten des Nachlasses. Verwertbares Inventar wurde bereits bei der Besichtigung angerechnet und abgezogen.

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